- Alle Kombinationen von Steigungshöhe und Auftrittbreite sind zulässig, sofern sich das Ergebnis der angewandten Schrittmaßregel innerhalb 590 mm und 650 mm befindet und die einzelnen Werte von Steigung und Auftritt die Grenzmaße der DIN 18065 nicht unter-oder überschreiten,
- Bei der Planung der Treppen werden die Treppen-DIN und die länderübliche Bauordnung in Anwendung gebracht,
- Maximale Steigungshöhe = 200mm,
- Minimale Stufenbreite = 230mm,
- Treppenbreite(Durchgang) min = 800mm,
- Die Lichte Treppendurchganshöhe muss mindestens 2000mm betragen,
- Bei geraden und gewendelte Treppen sollte die Stufenbreite auf der Lauflienie immer gleich sein.
(Bearbeitet laut DIN Normen 18065:2011)